Änderungen im Vorstand

Version 1.7 von Sylvia .Langfort-Wollscheid am 2026/04/08 14:06

Etwaige personelle Änderungen im Vorstand (1.+2. Vorsitzende(r), Schriftführer:in) müssen gemeldet werden:

1) dem Notar, zur Änderung des Vereinsregisters
    Notar und Rechtsanwalt Daniel Rink
   Neues Haus 4, 30175 Hannover
    Tel. 0511 51535300

    Die persönliche Anwesenheit von 2 Vorstandsmitgliedern ist für eine Unterschriftsleistung erforderlich. Die Nennung des erweiterten Vorstandes ist nicht erforderlich.

2) der Sozialbank, wo alle Personaländerungen dokumentiert werden
    Wird ein neues Vorstandsmitglied gewählt, benötigt die Sozialbank die Kopie des Personalausweises sowie die Steuer-Ident-Nr. der jeweiligen Person